Erstellen Sie zuerst eine Tabelle für jede Anspruchsposition. Erfassen Sie Beförderungsvertrag, Frachtbrief, Übernahme, Lieferfrist, Ablieferung oder Verlust, Schadenserkennung, Reklamation, Beilagen, Zugang, Antwort und Rückgabe der Belege jeweils mit dem zugehörigen Nachweis.
Ordnen Sie den Anspruch anschließend Art. 48 Abs 1 und 2 CIM zu. Prüfen Sie die einjährige oder zweijährige Frist, den zutreffenden Beginn und die Frage, ob eine Reklamation nach Art. 43 CIM eingereicht wurde. Markieren Sie anerkannte und noch streitige Teile getrennt.
Für die laufende Dokumentation kann der Beitrag zum Risikoübergang im Transport ergänzen, welche Vertragsunterlagen und Lieferbedingungen in der Transportakte auffindbar sein sollten. Das ersetzt keine CIM-Fristenprüfung, kann aber die Zuordnung von Vertrag und Sendung erleichtern.
Im Übrigen gilt nach Art. 48 Abs 5 CIM Landesrecht für Hemmung und Unterbrechung der Verjährung. Die internationale Regel zur schriftlichen Reklamation sollte daher nicht mit allen nationalen Regeln des weiteren Verjährungsverlaufs gleichgesetzt werden.