Ein Pauschalpreis deckt die Leistungen ab, die nach dem konkreten Frachtvertrag damit abgegolten sind. Maut, Wartezeit, Umleitung und eine spätere Weisung werden dadurch weder automatisch umfasst noch automatisch zu einer zusätzlichen Forderung. Entscheidend sind Preisabrede, vereinbarter Leistungsumfang, Anlass der Mehrkosten und die Transportdokumentation.
Art. 4 CMR bestätigt für den internationalen Straßentransport, dass der Beförderungsvertrag auch bei fehlendem, mangelhaftem oder verlorenem Frachtbrief bestehen bleibt. Die Vorschrift legt aber keinen Pauschalpreis fest. Deshalb müssen Angebot, Auftrag, Auftragsbestätigung, Frachtbrief, Geschäftsbedingungen und spätere Weisungen gemeinsam gelesen werden.
Dieser Beitrag behandelt die Abrechnung eines vereinbarten Pauschalfrachtentgelts. Die allgemeine Frachtforderung, die Haftung für einen Transportschaden und die Rolle eines Fixkostenspediteurs sind eigenständige Prüfungsfragen. Dazu finden Sie am Ende passende Vertiefungen.