Artikel 6 CMR nennt die wesentlichen Angaben: Datum und Ausstellungsort, Namen und Anschriften von Absender und Frachtführer, Ort und Datum der Übernahme, bezeichneten Ablieferungsort, Empfänger, eine übliche Beschreibung der Ware und ihrer Verpackung, Anzahl sowie Zeichen und Nummern der Packstücke, Bruttogewicht oder sonstige Mengenangabe, Beförderungsentgelte und erforderliche Zoll- oder sonstige Formalitäten. Der Frachtbrief soll außerdem auf die Anwendung der CMR hinweisen.
Je nach Fall kommen weitere Einträge hinzu, etwa ein Umschlagverbot, vom Absender übernommene Kosten, Nachnahme, eine Wertdeklaration, ein besonderes Lieferinteresse, Versicherungsanweisungen, eine vereinbarte Beförderungsfrist oder eine Liste der übergebenen Dokumente. Solche Angaben sind keine bloße Bürokratie. Sie bestimmen, welche Informationen der Frachtführer erhält und welche Abweichungen später eingeordnet werden können.
Praktisch bewährt sich ein Abgleich zwischen Auftrag, Packliste, Lieferschein und Frachtbrief, bevor die Ware übernommen wird. Stimmen die Bezeichnungen nicht überein, sollte die Abweichung nicht durch eine pauschale Unterschrift verdeckt werden. Die Checkliste für Versandunterlagen hilft dabei, die Unterlagen vor der Übergabe vollständig zusammenzustellen.