Internationale Grundlage: Referenz, Absender, Empfänger, Übernahme- und Ablieferort sowie der Zeitpunkt der letzten internationalen Entladung müssen eindeutig dokumentiert sein.
Fahrzeug: Motorfahrzeug und Anhänger sind mit den richtigen Kennzeichen und dem tatsächlichen Einsatzzeitpunkt zu erfassen. Änderungen dürfen nicht nur im Dispositionssystem, sondern müssen auch in der Transportakte nachvollziehbar sein.
Kabotagefolge: Für jede innerstaatliche Beförderung sind Mitgliedstaat, Übernahme, Ablieferung und Entladezeitpunkt einzutragen. Die Zahl der Fahrten und die Sieben-Tage-Grenze müssen anhand dieser Daten geprüft werden.
Staatenwechsel: Bei unbeladener Einfahrt in einen anderen Mitgliedstaat ist der Zeitpunkt festzuhalten. Die Begrenzung auf eine Kabotagefahrt innerhalb von drei Tagen darf nicht durch eine unklare Routenplanung übersehen werden.
Sperrfrist: Das Ende der letzten Kabotage im selben Mitgliedstaat ist zu markieren. Erst danach lässt sich der nächste Auftrag zeitlich einordnen.
Nachweise: Frachtbrief, Ablieferbeleg, elektronische Daten und sonstige Unterlagen müssen für den Fahrer und die zuständige Transportleitung erreichbar sein.