Bei einer Gewichtsdifferenz sollte der Frachtführer die Auswirkung auf den konkreten Transport darlegen. Das kann etwa eine notwendige Umladung, eine zusätzliche Fahrt, eine behördliche Beanstandung oder eine Stillstandszeit betreffen. Welche Positionen ersetzt verlangt werden können, hängt von Ursache, Auftrag, Vertrag und Beweislage ab.
Die Beweiskette beginnt mit der ursprünglichen Angabe und führt über die Feststellung der Abweichung zum geltend gemachten Aufwand. Dazu gehören die verwendeten Wiegedokumente, Uhrzeit, Ort, Fahrzeug, Kennzeichen oder Sendungsnummer, beteiligte Personen und die Anweisung zur weiteren Vorgangsweise. Pauschale Behauptungen zur Überladung lassen offen, ob die Angabe, die Verladung oder die spätere Lastverteilung ursächlich war.
Absender sollten ihre Datenquelle und den Übergabezeitpunkt festhalten. Frachtführer sollten Kontrollen, Vorbehalte und Weisungen dokumentieren. Spediteure und Disponenten sollten kenntlich machen, ob sie eine fremde Gewichtsangabe bloß weitergeleitet oder selbst bestätigt haben. Diese Trennung verhindert, dass die gesamte Vertragskette mit einer einzigen Bezeichnung erklärt wird.