Incoterms
Incoterms® sind standardisierte Lieferklauseln der Internationalen Handelskammer. Sie verteilen im Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer insbesondere Kosten, Pflichten und das Risiko der Lieferung, ersetzen aber weder die übrige Vertragsgestaltung noch die Regeln für den Frachtführer.
Incoterms® sind international verwendete Klauseln für Kaufverträge über Waren. Die ICC führt in der Fassung Incoterms® 2020 elf Klauseln. Mit der vereinbarten Klausel legen Verkäufer und Käufer fest, wer bestimmte Lieferaufgaben übernimmt, welche Kosten trägt und an welchem vereinbarten Lieferort das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.
Die Klausel gehört zum Kaufvertrag. Sie ist deshalb vom Frachtvertrag zu unterscheiden: Incoterms® verteilen die Aufgaben zwischen Verkäufer und Käufer, begründen aber nicht allein die Haftung des Frachtführers und regeln auch nicht automatisch Eigentumsübergang, Zahlungsbedingungen oder jede Frage des Kaufrechts. Für die Haftung aus einem internationalen Straßentransport können zusätzlich die CMR und für das österreichische Frachtgeschäft die einschlägigen Bestimmungen des UGB maßgeblich sein.
Für die Prüfung sollten die gewählte Klausel, der benannte Ort, die Fassung Incoterms® 2020, der Kaufvertrag und der Transportauftrag zusammen betrachtet werden. Der Schwerpunkt CMR und Transportvertrag erklärt die Abgrenzung zum Beförderungsvertrag. Ergänzend helfen grenzüberschreitender Gütertransport, der CMR-Haftungs-Check und die Checkliste zu Versandunterlagen.
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Rechtsgrundlagen
Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.
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CMR
Die CMR ist das internationale Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im Straßengüterverkehr. Sie regelt grenzüberschreitende entgeltliche Beförderungen auf der Straße, wenn Übernahme- und Ablieferort in verschiedenen Staaten liegen und mindestens einer davon Vertragsstaat ist.
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Frachtführer
Unternehmer, der die Beförderung von Gütern zu Lande oder auf Flüssen oder sonstigen Binnengewässern übernimmt (§ 425 UGB).
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Frachtbrief
Ein Frachtbrief dokumentiert die wesentlichen Angaben zur Beförderung und zum transportierten Gut.
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Orientierung zu Frachtrechtfragen in Österreich.
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Adresse
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000